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  • Steuern Kompakt

    § 3 EStG - Ausgabenabzug bei Übungsleitern

     

    Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Ausbilder oder Erzieher bleiben gemäß § 3 Nr. 26 EStG bis zur Höhe von 1.848 EUR pro Jahr steuerfrei. Ausgaben, die mit dieser Übungsleiterpauschale in Zusammenhang stehen, können nach § 3c EStG insoweit nicht berücksichtigt werden. Nur bei darüber hinaus gehenden Einnahmen dürfen Kosten abgesetzt werden. Liegen jedoch bei einem Ausgabenüberhang sowohl Einnahmen als auch Ausgaben unter dem Freibetrag, sind die Kosten ebenfalls absetzbar. Denn Steuerpflichtige sind in diesem Fall wirtschaftlich belastet (FG Schleswig-Holstein 9.12.02, 3 K 172/01, EFG 05, 342). Der BFH hat die Revision erst 2004 zugelassen (XI R 61/04).  

     

    § 3b EStG - Pauschale Zuschläge nicht steuerfrei

     

    Pauschal gezahlte Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind nicht steuerfrei. Etwas anderes gilt nur, wenn die Zuschläge Abschlagszahlungen oder Vorschüsse darstellen. Letzteres ist nur dann der Fall, wenn die geleisteten Arbeitsstunden bis zum Jahresende aufgelistet, mit den Pauschalen verrechnet und zuviel gezahlte Beträge der Lohnbesteuerung unterworfen werden. Bei nicht rechtzeitiger Abrechnung sind sämtliche Pauschalzahlungen steuerpflichtig (FG Saarland 7.12.04, 1 K 152/04).  

     

    § 9 EStG - Instandsetzung vor Verkauf nicht absetzbar

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