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  • Steuern kompakt

    § 4 EStG - Auch Betriebsstätte gilt als häusliches Arbeitszimmer

     

    Für die Qualifizierung als häusliches Arbeitszimmer ist es ohne Bedeutung, ob der betreffende Raum eine Betriebsstätte darstellt. Daher unterliegt die Betriebsstätte genauso einer Abzugsbeschränkung wie ein normales heimisches Büro. Etwas anderes gilt nur dann, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls die Einbindung des Arbeitszimmers in die häusliche Sphäre aufgehoben oder überlagert wird (BFH 2.12.09, VIII B 219/08).  

    Abruf-Nr. 100761

     

    §§ 9, 9c EStG - Vorläufige Festsetzung von Kinderbetreuungskosten

     

    Das BMF hat seinen Vorläufigkeitskatalog im Hinblick auf die beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten erweitert, sodass Einkommensteuerbescheide nunmehr zu zwölf verschiedenen Sachverhalten einschließlich des Solidaritätszuschlags nur vorläufig ergehen. Das betrifft die beschränkte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten ab dem Veranlagungszeitraum 2006, wonach der Betreuungsaufwand zu einem Drittel und oberhalb von 4.000 EUR nicht berücksichtigt wird. Hierzu liegen dem BFH drei Revisionen vor (BMF 15.2.10, IV A 3 - S 0338/07/10010).  

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