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  • Steuern kompakt

    § 9 EStG - Abschiedsfeier führt zu Werbungskosten

     

    Aus Anlass des Abschieds in den Ruhestand übernahm ein Oberarzt die Aufwendungen für die Bewirtung eines Teils der Krankenhausbelegschaft. Die Aufwendungen für diese Feier sind als Werbungskosten zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um den letzten Akt der Berufstätigkeit als Dank an die Kollegen für geleistete Arbeit. Tritt der Arbeitnehmer als Gastgeber auf, greifen weder die Abzugsbeschränkung für Betriebsausgaben noch die besonderen Aufzeichnungspflichten. Ausreichend sind Gästeliste sowie Rechnung der Catering-Firma, die alle angefallenen Kosten detailliert aufführt (FG Hamburg 24.6.09, 5 K 217/08).  

    Abruf-Nr. 100852

     

    § 9 EStG - Keine doppelte Haushaltsführung beim Soldat

     

    Erhält ein Angehöriger der Bundeswehr während eines Auslandseinsatzes kostenlos Unterkunft von seinem Dienstherrn, kommt keine steuermindernde Berücksichtigung von pauschalen Unterkunftskosten in Betracht, weil der Soldat hiermit gar nicht belastet ist. Damit scheidet ein Werbungskostenabzug schon dem Grunde nach aus (FG Berlin-Brandenburg 4.12.09, 9 K 9161/07).  

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