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  • Steuern kompakt

    § 5 EStG - Geringe Rechnungsabgrenzung kann entfallen

     

    Die Bildung von RAP dient dazu, Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr auszuweisen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Hierbei besteht ein Bilanzierungsgebot. Auf die Bildung von RAP darf jedoch verzichtet werden, wenn die abzugrenzenden Beträge von untergeordneter Bedeutung sind und das Jahresergebnis kaum beeinflussen. Als unwesentlicher Betrag gilt dabei die Grenze von 410 EUR, das heißt, in Fällen, in denen der Wert des einzelnen Abgrenzungspostens 410 EUR nicht übersteigt, kann auf eine Abgrenzung verzichtet werden (BFH 18.3.10, X R 20/09).  

    Abruf-Nr. 102754

     

    § 7g EStG - Investitionsabzugsbetrag ist über den Zeitraum verteilbar

     

    Ein Investitionsabzugsbetrag kann innerhalb des dreijährigen Zeitraums aufgestockt werden, auch wenn im Vorjahr bereits ein Posten für die geplante Anschaffung gebildet worden war. Entgegen der Verwaltungsauffassung hält das FG Niedersachsen eine erneute Berücksichtigung für möglich, wenn der Steuerbescheid des Vorjahres bestandskräftig ist. Eine Einschränkung, wonach der Investitionsabzugsbetrag für das begünstigte Wirtschaftsjahr ausschließlich in einem Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden kann, ergibt sich nach Meinung des FG weder aus dem Wortlaut des § 7g EStG noch aus den Gesetzgebungsmaterialien. Die vorherige Ansparrücklage war beliebig über den Ansparzeitraum verteilbar, was ebenfalls für den neuen Abzugsbetrag gilt (FG Niedersachsen 20.7.10, 16 K 116/10, Revision unter X R 25/10).  

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