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  • Steuern kompakt

    §§ 4, 6 EStG - Grunderwerbsteuer ist bei Anteilsvereinigung absetzbar

     

    Entsteht Grunderwerbsteuer durch Zukauf von mindestens 95 % der GmbH-Anteile einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Hand eines Beteiligten aufgrund einer Anteilsvereinigung, gehört die Steuer nicht zu den Anschaffungskosten der eingelegten Anteile, sondern kann von der GmbH sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Besteuerungsobjekt der Grunderwerbsteuer bei der Anteilsvereinigung ist nicht der Erwerb der Gesellschaftsanteile, sondern ein fiktiver Erwerb der Grundstücke. Deshalb fehlt es an dem für die Einordnung als Anschaffungskosten erforderlichen inhaltlichen Bezug zum Anteilserwerb (BFH 20.4.11, I R 2/10).  

    Abruf-Nr. 112147

     

    § 9 EStG - Kein Zweithaushalt bei zusammenwohnenden Ehegatten

     

    Bei der doppelten Haushaltsführung ist der Schutz des Art. 6 GG vor allem dann relevant, wenn die Ehegatten unter der Woche in verschiedenen Wohnungen leben, um Benachteiligungen der ehelichen Gemeinschaft zu verhindern. Wohnen beide Partner während der Woche zusammen in einer Wohnung in der Nähe beider Arbeitsstätten, ist dies vergleichbar mit einem ledigen Berufstätigen mit zwei Wohnungen. Bei ihm ist davon auszugehen, dass sein Lebensmittelpunkt in der Wohnung ist, von der er regelmäßig seine Arbeit aufsucht. Die Übertragung dieser Grundsätze auf Ehegatten, die zwar zwei Wohnungen haben, aber zu jeder Zeit gemeinsam in einer der beiden wohnen, verstößt nicht gegen Art. 6 GG (BFH 4.5.11, VI B 152/10).  

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