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  • Steuern kompakt

    § 3 EStG - Steuerfreier Lohn beim Bundesfreiwilligendienst

     

    Nach einem Beschluss auf Bund-Länderebene bleibt Bar- und Sachlohn an Leistende im neuen Bundesfreiwilligendienst bis auf Weiteres vorbehaltlich einer späteren Gesetzesregelung aus Billigkeitsgründen steuerfrei. Dennoch müssen Arbeitgeber sämtliche Arbeitgeberpflichten beachten, insbesondere die Vorlage der Lohnsteuerkarte in 2011, den Abruf der ELStAM ab 2012, die Abgabe einer Lohnsteueranmeldung als Nullmeldung und die Erteilung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit steuerpflichtigem Lohn von Null (Bayerisches LfSt 24.10.11, S 2331.1.1-1/9 St32).  

    Abruf-Nr. 113555

     

    § 5 EStG - RAP bei Darlehen mit fallenden Zinssätzen

     

    Für Darlehen mit fallenden Zinssätzen ist zu Vertragsbeginn eine aktive Rechnungsabgrenzung zu bilden, wenn der Kreditnehmer bei vorzeitiger Kündigung eine Erstattung der gezahlten Überverzinsung verlangen kann oder das Darlehen nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und die Parteien dieser Möglichkeit nur theoretische Bedeutung beimessen. Wird jedoch bei vorzeitiger Vertragsauflösung der anfänglich überhöhte Zinssatz nicht ausgeglichen, kommt kein RAP in Betracht (BFH 27.7.11, I R 77/10).  

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