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  • Steueränderungen zum Jahreswechsel 2004/2005 durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz

    Das „Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 9.Dezember 2004 ist am 15.Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es ist im Wesentlichen am 16.Dezember 2004 bzw. am 1.Januar 2005 in Kraft getreten. Nachfolgend besprechen wir zunächst diejenigen Teile des sehr umfangreichen Gesetzes, die in der täglichen Praxis von besonderer Bedeutung sind. 

     

    §§ 10cund 39b EStG - Änderungen bei der Günstigerprüfung im Lohnsteuerabzugsverfahren

     

    Durch das Alterseinkünftegesetz ist die einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen ab 2005 mit dem Ziel einer allmählichen Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen grundlegend umgestaltet worden. Der Einstieg erfolgt mit einer steuerlichen Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen i.H.v. 60%. Um in der Übergangsphase Schlechterstellungen zu vermeiden, werden im Wege einer Günstigerprüfung mindestens so viele Vorsorgeaufwendungen bei der Ermittlung der einkommensteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt, wie dies nach dem bisherigen Recht möglich war. Auch bei der Berechnung der Vorsorgepauschale wird eine entsprechende Günstigerprüfung durchgeführt. Eine Änderung der §§ 10c Abs.4und 39b Abs.2 EStG durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz stellt sicher, dass die Günstigerprüfung ab 2005 auch im Lohnsteuer-Abzugsverfahren berücksichtigt wird. 

     

    Art.1 Nrn.3+11 i.V.m. Art.22 Abs.5 EURLUmsG. 

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