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  • Sozialrecht – Bezugsgrößen für 2007

    Für das Jahr 2007 ergeben sich nur wenige Änderungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen, dafür aber Anpassungen im Beitragssatz: 

     

    • Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt 2007 in den alten Bundesländern unverändert bei 63.000 EUR jährlich bzw. 5.250 EUR monatlich. Die Bemessungsgrenze Ost steigt hingegen um 1.800 EUR auf 54.600 EUR jährlich bzw. um 350 EUR auf 4.550 EUR monatlich.

     

    • Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt für das gesamte Bundesgebiet einheitlich bei 42.750 EUR jährlich bzw. monatlich bei 3.562,50 EUR.

     

    • Die Versicherungspflichtgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich für das gesamte Bundesgebiet einheitlich um 450 EUR auf 47.700 EUR jährlich bzw. monatlich um 37,50 EUR auf 3.975 EUR.

     

    • Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Versicherte, die Ende 2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Grenze versicherungsfrei und privat versichert waren, beträgt unverändert jährlich 42.750 EUR und monatlich 3.562,50 EUR.

     

    • Die Bezugsgröße in den alten Bundesländern beträgt unverändert 29.400 EUR jährlich und 2.450 EUR monatlich. In den neuen Bundesländern steigt sie um 440 EUR auf 25.200 EUR jährlich bzw. um 35 EUR auf 2.100 EUR monatlich. Dieses Durchschnittsentgelt beeinflusst die spätere Rentenhöhe.

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