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  • Rürup-Altersvorsorge - Neue Angebote über Fonds

    Seit Oktober 2008 bietet die DWS einen neuen Basisrenten-Sparplan an. Das Produkt DWS BasisRente Premium ist nach der Deka-BasisRente der zweite Investmentfonds für Rürup-Sparer. Bereits durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde es Anbietern von Riester-Produkten erlaubt, auch Rürup-Policen zu vertreiben. Bis zum ersten Angebot hat es gut ein Jahr gedauert.  

     

    Ein Grund für das Zögern der Fondsgesellschaften ist, dass die Basisrente als komplex und - anders als das Massenprodukt Riester-Rente - als äußerst beratungsintensiv gilt. Zudem mussten mit dem BMF noch einige Zweifelsfragen geklärt werden. So war zum Beispiel die Regelung bei Tod eines Sparers unklar. Nunmehr liegt der Einführungserlass (BMF 30.1.08, IV C 8 -S 2222/07/0003, BStBl I 08, 390) vor, wonach die Sparsumme auf alle anderen Rürup-Anleger aufgeteilt wird und bei diesen nicht zu einem erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb führt. Bei Ehepaaren ist es hingegen möglich, das angesparte Vermögen auf den Rürup-Vertrag des Gatten zu übertragen. Zudem wurde klargestellt, dass die spätere Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr in Form einer Leibrente zu erfolgen hat. Eine Einbindung von Fonds ist also nicht möglich, worauf sich die Anbieter bei ihrer Konzeption einzustellen haben.  

     

    Pro Kalenderjahr können Alleinstehende maximal 20.000 und Verheiratete unabhängig von dem Einzahlenden 40.000 EUR als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwand abziehen. Davon zählen 2008 erst einmal nur 66 v.H. und in den folgenden Jahren jeweils 2 v.H. mehr bis zum vollen Ansatz im Jahr 2025. Erst mit der ersten Rentenzahlung greift § 22 EStG mit dem Besteuerungsanteil nach dem Alter des Sparers. Ab 2040 wird die Rente in voller Höhe erfasst. Im Gegensatz zu Riester-Verträgen wird die Rürup-Auszahlung wie die herkömmliche Altersrente mit dem Besteuerungsanteil im Jahr des Erstbezugs angesetzt. Bei Riester erfolgt über § 22 Nr. 5 EStG die Besteuerung hingegen in voller Höhe.  

     

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