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  • OFD Rheinland - Außerkrafttreten ErbSt-DBA Österreich

    Das DBA zwischen Deutschland und Österreich vom 4.10.1954 auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer ist von deutscher Seite fristgerecht zum 31.12.2007 gekündigt worden. Entsprechend Artikel 12 Abs. 2 trat es damit am 1.1.2008 außer Kraft (BGBl II 07, 1684). Grund für die Kündigung ist der Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer mit Ablauf des 31.7.2008 aufgrund der Entscheidung der österreichischen Regierungskoalition, die vom österreichischen Verfassungsgerichtshof festgestellte Verfassungswidrigkeit der Bemessungsgrundlage nicht zu beheben. Die deutsche Seite beabsichtigt, Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung aufzunehmen, die eine Anwendung der Vorschriften des gekündigten Abkommens auf Erbfälle ermöglichen soll, die während des Zeitraums vom 1.1. bis 31.7.2008 eintreten. Über die weitere Entwicklung wird die OFD informieren. Das allgemeine DBA vom 24.8.2000 auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bleibt von der Kündigung unberührt.  

     

    (OFD Rheinland 11.12.07, Kurzinfo Besitz- und Verkehrsteuern Nr. 04/2007)  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 137 | ID 116994

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