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  • OFD Koblenz - Umsetzung des Seeling-Urteils

    Beträgt die unternehmerische Nutzung eines gemischt genutzten Gebäudes mindestens 10 v.H., so bestehen für den Unternehmer folgende Zuordnungsmöglichkeiten, zwischen denen er frei wählen kann:  

     

    • Zuordnung des gesamten Gebäudes zum unternehmerischen Bereich,
    • Zuordnung des gesamten Gebäudes zum nichtunternehmerischen Bereich oder
    • Zuordnung nur des unternehmerisch genutzten Gebäudeteils zum Unternehmen und des verbleibenden Gebäudeteils zum nichtunternehmerischen Bereich (sog. getrennte Zuordnung).

     

    Dieses Zuordnungswahlrecht besteht auch bei einem im Übrigen für eigene Wohnzwecke genutzten Einfamilienhaus, in dem der Unternehmer ein Arbeitszimmer mit mindestens 10 v.H. der Gesamtnutzfläche für seine unternehmerische Tätigkeit verwendet. Die OFD Koblenz hat sich in einem ausführlichen Schreiben mit dieser Seeling-Rechtsprechung beschäftigt und erläutert die praktische Umsetzung mit Beispielen.  

     

    (OFD Koblenz 19.11.07, S 7206/S 7300 A - St 44 5, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 080045)  

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