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  • Legen Sie Einspruch ein: Es lohnt sich

    Das BMF (7.7.09, „Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2008“) hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die folgenden Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2008 zusammengestellt:  

     

    Einspruchsstatistik 2008  

    Unerledigte Einsprüche am 1.1.2008  

    6.938.338  

    Eingegangene Einsprüche  

    (Veränderung gegenüber dem Vorjahr)  

    5.279.463  

    (+ 5,2 %)  

    Erledigte Einsprüche  

    (Veränderung gegenüber dem Vorjahr)  

     

    davon erledigt durch:  

    • Rücknahme des Einspruchs
    • Abhilfe
    • Einspruchsentscheidung
    • (ohne Teil-Einspruchsentscheidung)
    • Teil-Einspruchsentscheidung

    5.536.353  

    (+ 44,1 %)  

     

     

    1.166.402 (21,1 %)  

    2.330.618 (42,1 %)  

     

    1.321.408 (23,9 %)  

    717.925 (12,9 %)  

    Unerledigte Einsprüche am 31.12.2008  

    6.681.448 (- 3,7 %)  

     

    Erläuterungen

     

    Nicht erfasst sind die im Lohnsteuerermäßigungsverfahren wegen der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Entfernungspauschale eingelegten Einsprüche.  

    Karrierechancen

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