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  • II. Ausgewählte Einspruchshinweise

    Hinweis der Redaktion

    Diese und weitere ausgewählte Einspruchshinweise finden Sie auch online unter der Abruf-Nr. 101825. Rufen Sie dazu einfach unsere Homepage (www.iww.de) auf und geben Sie die sechsstellige Abruf-Nr. in das Eingabefeld oben rechts ein.  

     

    § 3c EStG - Bedenken gegen das Halbeinkünfteverfahren (NEU)

     

    Werbungskosten oder Betriebseinnahmen im Zusammenhang mit zur Hälfte steuerfreien Kapitaleinnahmen dürfen nur mit 50 und ab 2009 mit 60 % abgesetzt werden. Verfahren zu der Frage, ob dies zu einer Verletzung des objektiven Nettoprinzips führt, hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Aufgabe- und Veräußerungsverluste zählen nach Ansicht des BFH im Rahmen des § 17 EStG bei verfassungskonformer Auslegung voll, wenn aus der wesentlichen Beteiligung zuvor keine Einnahmen geflossen sind. Das Urteil wendet die Verwaltung jedoch nicht an. Als Reaktion hierauf hat der BFH den Vollabzug erneut bekräftigt, eine neue Revision ist anhängig und die Verwaltungsauffassung soll durch das JStG 2010 bestätigt werden. Darüber hinaus geht es unter X R 5/10 und X R 7/10 um die Frage, ob das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG auf Teilwertabschreibung bei eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen im Betriebsvermögen anwendbar ist.  

     

    BVerfG 9.2.10, 2 BvR 2659/07; 2 BvR 2221/07  

    BFH 18.3.10, IX B 227/09 ;14.7.09, IX R 8/09; 25.6.09, IX R 42/08; 22.1.09, IX R 98/07; 16.10.07, VIII R 51/06, beim BVerfG unter 2 BvR 2659/07; 19.6.07, VIII R 69/05; BStBl II 08, 551, beim BVerfG unter 2 BvR 2221/07; 27.3.07, VIII R 10/06, BStBl II 07, 866; VIII R 25/06; VIII R 60/05, VIII R 23/06  

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