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  • Geldmarktfonds - Auf Dauer können hohe Nachsteuerrenditen gesichert werden

    In Zeiten langsam wieder anziehender Zinssätze werden Geldmarktfonds wieder attraktiver. Sie profitieren direkt von den Zinsanstiegen und müssen wegen der kurzfristigen Anlagen auch keine nennenswerten Kursverluste hinnehmen. Allerdings haben die Anteile den Nachteil, dass die gesamten Erträge steuerpflichtig sind. Dieses Wechselspiel nutzt der endlos laufende TopGeld 90 Fonds der Hypovereinsbank (WKN AOKEBT) durch zwei Komponenten. 90 v.H. des Vermögens wird am Terminmarkt in Kurzfristzinsen investiert und der Rest auf die Wertentwicklung des EuroStoxx 50 gesetzt. Damit bekommt dieser Geldmarktfonds eine zusätzliche Renditechance.  

     

    Hinzu kommt noch der Steuervorteil. Da ausschließlich über den Terminmarkt (hier in Kurzfristzinsen und einen Aktienindex) investiert wird, bleiben die realisierten Kurserträge steuerfrei. Das bleibt bei einem thesaurierenden Fonds beim Erwerb vor 2009 auch künftig so. Um eine durch Rückrechnung ermittelte Nachsteuerrendite von durchschnittlich 5,3 v.H. pro Jahr zu erreichen, müssten normale Geldmarktfonds bereits eine Performance von 9,6 v.H. (für Anleger mit dem Spitzensteuersatz) oder 7,7 v.H. (für Anleger mit einem Steuersatz von ca. 30 v.H.) erreichen. Angesichts des kurzfristigen Zinsniveaus von derzeit knapp unter 4 v.H. ist dies nahezu unmöglich.  

     

    Der Fonds enthält zusätzlich einen Absicherungsmechanismus. Einmal pro Monat werden 90 v.H. des aktuellen Rückkaufswerts als Wertsicherungsniveau festgeschrieben. Diesen Betrag erhalten die Besitzer in jedem Fall, bis in einem der Folgemonate ein höherer Kurs anfällt und dann fixiert wird. Die Jahresgebühren von 0,83 v.H. sind im akzeptablen Bereich. Die Anteile eignen sich auch ideal für Auslandsdepots. Da lediglich Termingeschäfte vorgenommen werden, unterliegen die Erträge im Gegensatz zu üblichen Renten- und Geldmarktfonds nicht der EU-Zinsrichtlinie. Daher fallen z.B. in Österreich, Luxemburg oder der Schweiz keine Quellensteuer und in den Niederlanden oder Italien keine Kontrollmitteilungen an.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 578 | ID 112644

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