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  • FinMin MV - Einbringung freiberuflicher Praxen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Der Bundesrechnungshof hat bei der steuerlichen Behandlung der Einbringung freiberuflicher Praxen in Personengesellschaften nach § 24 UmwStG Mängel festgestellt. Insbesondere wurden folgende Punkte beanstandet, auf die das FinMin künftig besonders zu achten bittet:  

     

    • Die notwendigen Gesellschaftsverträge wurden oft nicht angefordert.
    • Häufig erfolgte kein Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 nach § 4 Abs. 1 EStG; entsprechende Bilanzen wurden nicht angefordert.
    • Dadurch war nicht erkennbar, ob Altforderungen ertragswirksam erfasst oder dem Einbringenden Gegenleistungen auch in Form einer Darlehensforderung gewährt wurden, die zur Entgeltlichkeit und damit zur Aufdeckung stiller Reserven führen.
    • Bei Zahlungen des aufgenommenen Gesellschafters waren weder die Höhe der Zuzahlungen aktenkundig noch war die Frage geklärt, ob diese in dessen Privatvermögen (steuerschädlich) oder in das Betriebsvermögen der Personengesellschaft (steuerunschädlich) erfolgten.

     

    (FinMin Mecklenburg-Vorpommern 23.11.06, IV 301 - S 1978 d - 2/01, Schreiben mit Checklisten für den Übertragenden sowie die übernehmende Personengesellschaft unter www.iww.de, Abruf-Nr. 070407)  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 202 | ID 113375

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