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  • ELENA - Nachfolgeprojekt gestartet

    Am 15.2.2012 ist das Projekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur ELENA-Nachfolge gestartet, das bis Ende 2013 laufen und die bestehenden elektronischen Arbeitgebermeldeverfahren im Hinblick auf Optimierungspotenziale untersuchen soll. Unter dem Kurztitel „Projekt OMS“ soll geprüft werden, wie bestehende Meldeverfahren verbessert, Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen und neue Verfahren in die Übermittlung integriert werden können, wobei die im Zusammenhang mit der Einstellung des elektronischen Entgeltnachweises ELENA gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Am Projekt sind neben dem GKV-Spitzenverband mehrere Organisationen mit ihren Fachleuten beteiligt. Weitere Informationen sind über die Internetseite des Projektes www.projekt-oms.de abrufbar.  

     

    Kurz zuvor hatte die Bundesagentur für Arbeit ein vergleichbares Projekt unter dem Titel „BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen“ gestartet, um es Betrieben zu ermöglichen, die Arbeitsbescheinigung auch elektronisch an die Bundesagentur zu übermitteln. Denn bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses muss der Arbeitgeber alle Tatsachen bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosen- oder Übergangsgeld des Arbeitnehmers bedeutsam sein können. Hier ist eine Pilotphase ab April 2013 und der Echtbetrieb ab dem Jahre 2014 geplant und die Nutzung des Verfahrens ist freiwillig. In diesem Zusammenhang sollen die Datenstrukturen aus dem ELENA-Verfahren verwendet werden, ohne das (bisher) eine Einbindung in das Projekt OMS geplant ist.  

     

    Praxishinweis: Insbesondere aus Sicht von kleinen und mittelständischen Betrieben ist die elektronische Abgabe einer Arbeitsbescheinigung weniger interessant, weil der Kostenaufwand für eine gesonderte Softwarelösung wohl den im Vergleich hierzu relativ geringen Nutzen bei den nicht allzu häufig anfallenden Arbeitsbescheinigungen übersteigen wird. Diese kommen in der Praxis in Großbetrieben häufiger vor. Unter diesem Aspekt erscheint es sinnvoller, eine Anbindung an die bestehenden Meldeverfahren in der Sozialversicherung anzustreben.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 325 | ID 154165

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