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  • Betriebliche Altersversorgung - Ab 2009 auch mit Sozialbeiträgen kalkulieren

    Leistungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind lukrativ, da sie nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 v.H. der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei bleiben. Das sind z.Zt. 2.520 EUR mit jährlich leicht ansteigenden Zahlen. Hinzu kommt noch ein Betrag von 1.800 EUR pro Jahr, der allerdings erst für nach dem 31.12.2004 erteilte Versorgungszusagen wirkt. Darüber hinaus werden auf die Leistungen des Arbeitsgebers bis 2008 keine Sozialabgaben fällig; das gilt allerdings nicht für die zusätzlichen 1.800 EUR. Arbeitnehmer haben ein generelles Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Den Durchführungsweg sowie den Anbieter kann jedoch der Arbeitgeber bestimmen. Insgesamt lässt sich über die bAV mit wenig Eigenleistung für die Zukunft effektiv sparen.  

     

    Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 40.000 EUR wandelt in 2007 2.520 EUR sowie den Zusatzhöchstbetrag von 1.800 EUR in eine Direktversicherung um.  

     

     

    ohne Direktversicherung  

    mit Direktversicherung  

    Bruttolohn  

    40.000 EUR  

    35.680 EUR  

    Einkommensteuer hierauf  

    -9.223 EUR  

    -7.691 EUR  

    SolZ  

    -507 EUR  

    -423 EUR  

    Sozialabgaben 21 v.H. 1)  

    -8.400 EUR  

    -7.871 EUR  

    Nettoeinkommen  

    21.870 EUR  

    19.695 EUR  

    Eigenleistung  

     

    2.175 EUR  

    Ersparnis 2)  

     

    2.145 EUR  

    Zuschuss  

     

    49,7 v.H.  

     

    1) 1.800 EUR unterliegt der Abgabenpflicht
    2) Einzahlung 2.520 EUR + 1.800 EUR abzüglich Eigenleistung 2.175 EUR

     

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