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  • Ausgewählte Einspruchshinweise

    Hinweis der Redaktion

    Diese und weitere ausgewählte Einspruchshinweise finden Sie auch online unter der Abruf-Nr. 104024. Rufen Sie dazu einfach unsere Homepage (www.iww.de) auf und geben Sie die sechsstellige Abruf-Nr. in das Eingabefeld oben rechts ein.  

     

    § 2 EStG - Keine Klärung zur Verfassungsmäßigkeit der Mindeststeuer (NEU)

     

    Der BFH hält den eingeschränkten Verlustausgleich innerhalb der Einkunftsarten zwischen 1999 und 2003 nach § 2 Abs. 3 EStG wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit für verfassungswidrig und hat die Entscheidung des BVerfG eingeholt. Die Vorlage ist allerdings unzulässig, weil der BFH die Verfassungsmäßigkeit zur Mindestbesteuerung nicht sorgfältig geprüft hatte. Bescheide für 1999 bis 2003 sind in Hinblick auf den weiteren Verfahrensverlauf offenzuhalten, die Verwaltung gewährt Aussetzung der Vollziehung.  

     

    BVerfG 12.10.10, 2 BvL 59/06  

    OFD Münster 21.8.07, Aktualisierte Kurzinfo ESt Nr. 28/2003, DStR 07, 1866  

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