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  • Aktienanleihen - Zum Ansatz von Verlusten

    Bei Aktienanleihen wird den Inhabern der Wertpapiere unter Umständen ein zum Teil weit über dem üblichen Marktzins liegender Zins versprochen. Im Gegenzug gehen die Anleger das wirtschaftliche Risiko ein, zum Fälligkeitszeitpunkt der Anleihe entweder den Nominalbetrag der Anleihe zurück zu erhalten oder eine vorab bestimmte Anzahl von Aktien geliefert zu bekommen. Die Rückzahlung der Anleihe ist dabei abhängig von der Kursentwicklung der zu Grunde liegenden Aktie. Am Ende der Laufzeit hat der Emittent das alleinige Wahlrecht, den Erwerbern entweder den Nominalbetrag der Anleihe zurückzuzahlen oder aber die Aktien zu liefern.  

     

    Für Aktienanleihen kann eine Emissionsrendite nicht ermittelt werden. Strittig ist die Berücksichtigung von Verlusten nach der Marktrendite.  

     

    Nach der Auffassung des BFH (20.11.06, VIII R 97/02; 13.12.06, VIII R 6/05) findet die Marktrendite nur auf solche Wertpapiere Anwendung, bei denen eine Vermengung zwischen Ertrags- und Vermögensebene besteht und eine Unterscheidung zwischen Nutzungsentgelt und Kursgewinn nicht ohne größeren Aufwand möglich ist.  

     

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