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  • § 9 EStG – Snowboardkurs kann bei einem Lehrer beruflich veranlasst sein

    Lehrer können Aufwendungen für die Teilnahme an einem Snowboardkurs als Werbungskosten absetzen, wenn ein konkreter Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit besteht. Dies kann insbesondere bei Sportlehrern der Fall sein, die Klassenfahrten mit Wintersportinhalten organisieren und betreuen. Im vom BFH entschiedenen Fall leitete der Lehrer eine Wintersport-Arbeitsgemeinschaft und betreute Klassenfahrten mit Ski- und Snowboardkursen. Daher nahm er an einem einwöchigen Lehrerfortbildungskurs in Österreich zum Erwerb der technischen Grundfertigkeiten mit dem Snowboard teil.  

     

    Die Kursgebühren und Reisekosten stellen als Fortbildungsaufwand Werbungskosten dar. Denn der Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Berufstätigkeit ergibt sich insbesondere daraus, dass der Lehrer einen für die Fortbildungsveranstaltung einschlägigen Unterricht erteilt und der Lehrgang auf die erforderlichen Kenntnisse ausgerichtet ist. Dabei spielt es keine Rolle, dass kein Zertifikat ausgestellt wurde. Abschlussprüfung und ein entsprechendes Zertifikat hatte der BFH zwar 1988 für die Anerkennung der Aufwendungen von Skikursen gefordert. Hieran wird aber nicht mehr festgehalten. Maßgebend für den Werbungskostenabzug sind vielmehr die Umstände, die für die berufliche Veranlassung sprechen. 

     

    Wichtiger sind daher die allgemeinen Voraussetzungen wie straffe Organisation, Teilnehmerkreis und fehlende Zeit für private Interessen. Damit bleibt der BFH auf der Linie, die er kürzlich für den Abzug von Sprachkursen im Ausland aufgestellt hatte (s. AStW 06, 544). 

     

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