· Fachbeitrag · BGH-Rechtsprechung
Fortbildungspflicht von Angehörigen rechtsberatender Berufe und Erfüllung durch Online-Fernunterricht
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
In mehreren aktuellen Urteilen hat der BGH zur Fortbildungspflicht von Angehörigen rechtsberatender Berufe und ferner zu den Anforderungen an genehmigungsfreien Online-Fernunterricht Stellung genommen. AStW informiert, was hierbei zu beachten ist. |
Fortbildungspflicht bei Anwaltsberufen und Beratern
Angehörige der rechtsberatenden Berufe üben zwar einen „freien Beruf“ aus (s. nur § 18 EStG), sind allerdings nicht frei von der Beachtung von Berufspflichten, die das Gesetz der jeweiligen Berufsgruppe auferlegt.
Zu den Grundpflichten eines Anwalts oder Steuerberaters (§ 43a BRAO, § 57 StBerG i. V. m. §§ 1 ff. BOStB) zählt die Pflicht zur Fortbildung (vgl. § 43a Abs. 8, § 43c Abs. 4 S. 2 BRAO, § 57 Abs. 2a StBerG). Das gilt insbesondere für die Pflicht zur Fortbildung von Berufsträgern, die aufgrund einer Bezeichnung als Fachanwalt oder Fachberater besonderes Vertrauen von Mandanten in ihre Expertise in Anspruch nehmen.
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