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  • § 9 EStG - Genereller Anspruch auf volle Pauschalen bei doppelter Haushaltsführung

    Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit besteht ein Rechtsanspruch auf die Pauschbeträge auch dann, wenn der Arbeitnehmer nur ein geringes Gehalt bezieht und nach Abzug der Pauschalen nur ein geringer Betrag zum Lebensunterhalt bleibt. Der BFH hat hierbei erneut klargestellt, dass bei betrieblich oder beruflich bedingter doppelter Haushaltsführung ein Anspruch auf Gewährung der Pauschbeträge besteht. Daher ist nicht danach zu fragen, ob der Ansatz zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt.  

     

    Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung besteht auch ein Rechtsanspruch auf die Entfernungspauschale je Kilometer zwischen Hausstand und Beschäftigungsort. Unterkunftskosten für die Zweitwohnung sind grundsätzlich in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe anzuerkennen. Gleiches gilt für Umzugskosten, die dem Grunde nach Werbungskosten darstellen. Dies trifft sowohl auf den Erstbezug einer Zweitwohnung als auch auf die Kosten für eine Verlegung des zweiten Wohnsitzes zu.  

     

    Vergleichbare Grundsätze zum Ansatz der Pauschalen hatte der BFH zuvor bereits bei der Einsatzwechseltätigkeit sowie bei der Beschäftigung auf einem Schiff aufgestellt, dem sich die Verwaltung angeschlossen hat (s. AStW 05, 646; AStW 06, 15, 237).  

     

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