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  • §§ 4und 9 EStG – Neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zum häuslichen Arbeitszimmer

    1. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer werden anteilig aus den gesamten Aufwendungen für das Gebäude ermittelt, in dem sich das Arbeitszimmer befindet. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6.Oktober 2004 werden auch die Kosten für eine Gartenerneuerung anteilig dem häuslichen Arbeitszimmer zugerechnet, wenn bei einer Reparatur des Gebäudes Schäden am Garten verursacht worden sind. Voraussetzung für den Kostenabzug ist jedoch, dass durch die Arbeiten am Garten lediglich der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wurde.  

     

    Im Streitfall war auf Grund einer schadhaften Abdichtung des Außenmauerwerks Wasser in den Keller eines Einfamilienhauses eingedrungen. Der Steuerpflichtige ließ daraufhin eine Ringdrainage um das Haus legen. Die Kosten für Baggerarbeiten, Drainagearbeiten und für die Wiederherstellung des Gartens beliefen sich auf 64.000 DM. Der Steuerpflichtige konnte den auf das Arbeitszimmer entfallenden Teil der Gesamtkosten steuerlich geltend machen.  

     

    BFH-Urteil v. 6.10.04 (VI R 27/01) in LEXinform 818708. 

     

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