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  • § 4 EStG - Gestaltungshinweise zum Jahresende für Selbstständige

    Da sich die Ertragsteuersätze zur Jahreswende nicht ändern, lohnt eine Einkommensverschiebung nur bei unterschiedlicher Progression in 2005 und 2006. Insoweit können Ein- und Ausgaben vorgezogen oder hinausgeschoben werden:  

     

    • Da die AfA nur monatsweise berücksichtigt wird, wirkt sich eine kurzfristige Anschaffung kaum aus. Gewinnwirksamer ist die Anschaffung über Leasing mit hoher Sonderzahlung.

     

    • In Bezug auf das vorläufige Jahresergebnis sollte eine Anpassung der Vorauszahlungen überprüft werden.

     

    • Auch die Bildung einer Ansparrücklage ist zu überdenken. Die kommt für Kleinunternehmen, Selbstständige und Existenzgründer in Betracht, sofern in den Folgejahren eine Investition geplant ist. Zu beachten ist, dass ohne diese Rücklage später keine Sonder-AfA in Anspruch genommen werden kann. Ausreichend ist bereits eine Minimalrückstellung. Je nach Ertragssituation kann es sich auch lohnen, den späteren Gewinnzuschlag in Kauf zu nehmen, wenn der angedachte Kauf doch nicht durchgeführt wird. Denn die vorzeitige Gewinnminderung bleibt in jedem Fall bestehen.

     

    • Zu überprüfen ist weiterhin der mögliche Saldo einer Überentnahme in Bezug auf den Schuldzinsenabzug. Um den Nichtabzug in Höhe von 6 v.H. zu vermeiden, können Gewinn erhöhende Maßnahmen oder die Einlage bis zum Jahresende für einen Ausgleich sorgen. Dieser Betrag kann anschließend wieder entnommen werden. Dies sollte allerdings nicht unmittelbar nach Neujahr 2006 erfolgen. Nicht zu berücksichtigen sind hierbei Schuldzinsen aus der Finanzierung von Anlagegegenständen.

     

    • Geplante Gewinnausschüttungen sollten auf 2006 verschoben werden. Das Moratorium, nach dem bei Gewinnausschüttungen vor dem 31.12.2005 kein Körperschaftsteuerguthaben mehr realisiert werden kann, endet in 2006. Für Gewinnausschüttungen nach dem 31.12.2005 ist die Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben immer noch auf einen relativ niedrigen, aber jährlich steigenden Maximalbetrag begrenzt. Im Jahr 2006 beträgt der Maximalbetrag 1/14 des verbleibenden Guthabens, im Jahr 2007 1/13 usw.

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