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  • §§ 4, 9 EStG - Zweifel am Abzugsverbot für das häusliche Arbeitszimmer

    Der BFH hat verfassungsmäßige Zweifel an der seit 2007 geltenden Einschränkung, wonach Steuerpflichtige ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich geltend machen können, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.  

     

    In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschied der BFH, dass bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten im Lohnsteuerermäßigungsverfahren vorläufig zu berücksichtigen sind. In dem Beschluss weist der 6. Senat darauf hin, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit in der Literatur kontrovers diskutiert wird und zu unterschiedlichen Entscheidungen der Finanzgerichte geführt hat. So stuft das FG Münster die Kürzung wegen des Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zumindest teilweise als verfassungswidrig ein und hat das BVerfG angerufen.  

     

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung selbst hat sich der BFH allerdings nicht geäußert. Diese Fragestellung bleibt dem Hauptsachverfahren vorbehalten, wozu bereits eine Revision vorliegt.  

     

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