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  • §§ 15, 18 EStG - Steuerstrategien im betrieblichen Bereich zum Jahresende 2012

    • Die E-Bilanz muss anders als zuvor geplant für 2012 noch nicht zwingend elektronisch übermittelt werden. Stattdessen dürfen Jahresabschlüsse für 2012 noch in Papierform abgeben werden. Verpflichtend ist eine E-Bilanz erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014. Längere Übergangszeiträume bis 2015 gibt es für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten sowie ergänzende Angaben bei Personengesellschaften. Trotz dieses terminlichen Aufschubs ist es ratsam, die Zeit davor für Umstellung und Testläufe in der Buchhaltung zu nutzen und sich mit dem BMF-Anwendungserlass zu beschäftigen.

     

    • Trotz Terminverlegung bei der E-Bilanz sind die betrieblichen Steuer- und Feststellungserklärungen zwingend elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln. Das beinhaltet bei Selbstständigen dann automatisch, dass sie im Rahmen der Einkommensteuer auch die privaten Überschuss-einkünfte und sonstigen Angaben elektronisch vornehmen müssen. Ausnahmen sind ähnlich wie bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur in Härtefällen möglich. Dabei müssen nur die Eintragungsmöglichkeiten in ELSTER genutzt und keine separaten Aufstellungen und Unterlagen mehr eingereicht werden. Lediglich bei besonderen Lebensumständen fordert die Verwaltung ergänzende Belege.

     

    Das beinhaltet bei Einnahme-Überschuss-Rechnern auch die Übermittlung der Anlage EÜR, bei Betriebseinnahmen unter 17.500 EUR im Wirtschaftsjahr darf der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden. Auf die elektronische Übermittlung wird insgesamt verzichtet. Wenn die geltend gemachten Schuldzinsen, ohne Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, den Betrag von 2.050 EUR übersteigen, ist bei Einzelunternehmen 2012 die Anlage SZE beizufügen.

     

    • Die Abgabe der Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen, Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung ist ab 2013 nur noch mit einer Authentifizierung möglich. Hierzu wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Erteilung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann. Entsprechende Anträge sind also rechtzeitig zu stellen.

     

    • Die Betriebsprüfung setzt zunehmend das Verzögerungsgeld als Zwangsmittel ein. Selbstständige sollten darauf achten, dass sie ihre elektronisch oder schriftlich erstellten Unterlagen und Daten, auch in Hinblick auf die ab 2012 bundeseinheitlich geregelte zeitnahe Betriebsprüfung, zur Herausgabe bereithalten. Das einmal festgesetzte Verzögerungsgeld entfällt nicht, wenn Belege oder Auskünfte verspätet doch noch nachgereicht werden.

     

    • Ab dem 1.1.2013 gilt eine neue Einteilung bei den Größenklassen mit Bedeutung für die Einteilung von Unternehmen in Groß-, Mittel- oder Kleinbetriebe und damit für den jeweiligen Prüfungszeitraum und -turnus.

     

    • Die Künstlersozialabgabe steigt 2013 von 3,9 % auf 4,1 %. Nutzen Verlage, Werbeagenturen, Autohäuser, Gaststätten oder Galerien künstlerische oder publizistische Leistungen, müssen sie diese Pflicht neben der Zahlung an Künstler oder Publizisten beachten. Maßgebend ist der gültige Satz bei der Honorarzahlung.

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