· Fachbeitrag · Haftung
Informationspflicht des Steuerberaters bei Rechtsänderungen
Ein Steuerberater ist verpflichtet, sich über Gesetzesänderungen und deren Konsequenzen umfassend zu informieren. |
Sachverhalt
Ein Bauträgerunternehmen verlangte von seiner Steuerberaterin Schadenersatz für entgangene Erstattungszinsen (§ 233a AO), weil diese nach Erlass der Umsatzsteuerbescheide 2012/2013 nicht zu einem Einspruch geraten hatte. Anders als in der Vorinstanz hatte die Klage Erfolg.
Entscheidung
Hintergrund der Entscheidung ist die auf eine Entscheidung des BFH (22.8.13, V R 37/10) zurückgehende Einführung des § 27 Abs. 19 UStG, wonach leistende (Bau-)Unternehmer unter bestimmten Umständen Zahlungsansprüche gegen den Leistungsempfänger abtreten können. Etwaige Zinsforderungen bleiben hiervon indes unberührt.
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