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  • · Fachbeitrag · Haftung

    Informationspflicht des Steuerberaters bei Rechtsänderungen

    Ein Steuerberater ist verpflichtet, sich über Gesetzesänderungen und deren Konsequenzen umfassend zu informieren.

     

    Sachverhalt

    Ein Bauträgerunternehmen verlangte von seiner Steuerberaterin Schadenersatz für entgangene Erstattungszinsen (§ 233a AO), weil diese nach Erlass der Umsatzsteuerbescheide 2012/2013 nicht zu einem Einspruch geraten hatte. Anders als in der Vorinstanz hatte die Klage Erfolg.

     

    Entscheidung

    Hintergrund der Entscheidung ist die auf eine Entscheidung des BFH (22.8.13, V R 37/10) zurückgehende Einführung des § 27 Abs. 19 UStG, wonach leistende (Bau-)Unternehmer unter bestimmten Umständen Zahlungsansprüche gegen den Leistungsempfänger abtreten können. Etwaige Zinsforderungen bleiben hiervon indes unberührt.