· Fachbeitrag · Gesetzentwurf
Kassenpflicht statt offener Ladenkasse, Digitalbeleg statt Papierbon
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Das Bundeskabinett hat am 23.9.2026 einen wegweisenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen: Ab dem 1.1.2028 soll die klassische offene Ladenkasse für größere Betriebe abgeschafft und die bisherige Papierbonpflicht durch digitale Belege ersetzt werden. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welchen Inhalt der Gesetzentwurf hat und was auf Unternehmen zukommt. |
Hintergrund und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (BGBl I 26, 3152) – im Sprachgebrauch meist als Erstes Kassengesetz bezeichnet – wurde in Deutschland beschlossen, um Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen zu bekämpfen. Mit dem Gesetz wurden ab 2020 verschärfte Vorgaben für elektronische Registrierkassen in Deutschland eingeführt: Elektronische Aufzeichnungssysteme und Registrierkassen müssen seither zwingend über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die die Transaktionen manipulationssicher abspeichert. Es wurde eine grundsätzliche Pflicht eingeführt, jedem Kunden bei einem Kauf einen Kassenbon (auf Papier oder elektronisch) zur Verfügung zu stellen.
Im Koalitionsvertrag 2025 wurde vereinbart (Z.1507 ff; Z.1921 ff.), die Bekämpfung von Steuerhinterziehung konsequent zu stärken. Ein wirksamer Steuervollzug ist für die Sicherung der Einnahmen sowie die Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich und gewährleistet zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen gesetzestreuen Unternehmen.
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