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  • · Fachbeitrag · Benötigen Steuerberater zukünftig eine Registrierkasse?

    Mögliche Auswirkungen der geplanten Einführung einer Kassenpflicht auf steuerberatende Berufe

    von Dipl.-Finw. (FH) Patrick Krullmann und Dipl.-Finw. (FH) Tobias Teutemacher

    Am 7.8.2026 wurde auf der Internetseite des BMF der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts (Bearbeitungsstand: 5.8.2026) veröffentlicht. Im Fokus stehen u. a. bargeldintensive Betriebe, in denen vermehrt noch die Kassenführung mittels offener Ladenkasse vorherrscht.

     

    Schon im Koalitionsvertrag vom 9.4.2025 (Rn. 1921 u. 1922) hatten sich die Regierungsparteien dahingehend geäußert, dass sie zum 1.1.2027 eine Registrierkassenpflicht einführen und die Bonpflicht abschaffen wollen.

     

    Nach dem Wortlaut des neuen § 146b Abs. 1 AO-E (der aktuelle § 146b AO beschäftigt sich mit der Kassen-Nachschau. Diese Vorschrift wird zum 1.1.2028 zum neuen § 146c AO und zum 1.1.2029 zum neuen § 146d AO). Steuerpflichtige sollen bei Überschreiten eines jährlichen Gesamtumsatzes, bezogen auf das Gesamtunternehmen (§ 19 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 2 UStG), von über 100.000 EUR verpflichtet werden, ab dem darauffolgenden Kalenderjahr, frühestens ab 2028, ihre Barumsätze mittels eines elektronischen Aufzeichnungssystems (eAS), das den Anforderungen des § 146a AO entspricht, aufzuzeichnen.