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  • · Fachbeitrag · Abgabenordnung/Steuerhinterziehung

    Steuerhinterziehung des Arbeitnehmers bei falschen Angaben zur Privatnutzung eines Firmen-Pkw

    von RD a.D. Michael Marfels, Nordkirchen

    Setzt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer infolge dessen falscher Angaben über die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für den von ihm genutzten Firmen-Pkw einen zu niedrigen Nutzungsvorteil an und führt dadurch unwissentlich zu geringe LSt-Beträge an das FA ab, begeht der Arbeitnehmer eine Steuerhinterziehung, wenn er später seine ESt-Erklärung mit den ihm bekannten falschen Lohndaten ohne aufklärenden Hinweis beim FA einreicht.

     

    Sachverhalt

    Der Kläger nutzte als leitender Angestellter seit 2005 den Firmen-Pkw neben Dienstreisen auch für die Fahrten zwischen Wohnung in HW und Arbeitsstätte in A (99 km). Im Jahr 2006 begründete er ohne Ummeldung im 22 km entfernten O bei seiner Schwester seinen Zweitwohnsitz und teilte dies dem Arbeitgeber mit, sodass dieser in den LSt-Anmeldungen die private Nutzung des Firmen-Pkw für die Fahrten zur Arbeitsstätte gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG auf der Basis von 22 km berechnete.

     

    Obwohl er den Zweitwohnsitz tatsächlich im Jahr 2008 wieder aufgegeben hatte und seitdem zu seiner Wohnung in HW fuhr, meldete er nunmehr die Wohnung der Schwester als seinen Zweitwohnsitz ab dem 1.8.2009 an. Da der Kläger die nunmehrigen Heimfahrten von 99 km dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hatte, berechnete dieser den entsprechenden privaten Nutzungsvorteil in den Streitjahren 2009 bis 2014 weiterhin auf der Basis von 22 km und nahm hierfür die Pauschalbesteuerung gem. §§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 Satz 3, 40 EStG vor. Die sich hieraus ergebenden Werte wurden u. a. auf den LSt- Bescheinigungen als Arbeitslohn sowie im sog. ELSTAM-Verfahren an das FA übermittelt.