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  • · Fachbeitrag · §§ 227, 233a AO

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur USt nach Rechtsirrtum des Finanzamts

    Mit Urteil vom 7.8.25 hat das FG Niedersachsen das beklagte Finanzamt verpflichtet, der Klägerin Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO zu erlassen.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige hatte Lieferungen aus einem anderen Mitgliedstaat ursprünglich zutreffend als innergemeinschaftliche Erwerbe mit Vorsteuerabzug behandelt.

     

    Die Betriebsprüfung vertrat demgegenüber die Auffassung, der Ort der Lieferung sei im Inland. Nachdem das Finanzamt auch dem Lieferer gegenüber vertrat, seine Lieferungen seien im Inland steuerbar und steuerpflichtig, erteilte der Lieferer der Steuerpflichtigen nachträglich Rechnungen mit offenem Umsatzsteuerausweis, woraufhin die Steuerpflichtige ‒ dem Standpunkt der Betriebsprüfung folgend ‒ die ausgewiesene Steuer für das Jahr der Rechnungsberichtigungen als Vorsteuer geltend machte und den daraus entstehenden Erstattungsbetrag sodann an den Lieferer zahlte.