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  • 13.09.2017 · Fachbeitrag · § 162 AO

    Schätzung der Einkünfte bei eBay-Verkäufen

    | Klagt ein Unternehmer gegen Zuschätzungen zum Umsatz und Gewinn, kann das FG sogar noch höhere Zuschätzungen vornehmen, wenn zwischenzeitlich eine Steuerfahndung stattgefunden hat und die bisherigen Zuschätzungen zu moderat waren. Dieser Auffassung ist zumindest das FG Köln. |

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