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  • · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeit

    Energiekosten: So können Kanzleien Geld sparen

    von Christian Noe B. A., Göttingen

    | Kanzleien müssen mehrere Räume heizen, betreiben zahlreiche Elektrogeräte und haben Publikumsverkehr. Angesichts der steigenden Strom- und Gaspreise sind daher effektive und schnell umsetzbare Maßnahmen gefragt. Dieser Beitrag gibt praktische Tipps und enthält zwei Arbeitshilfen, mit denen Sie Ihr Einsparpotenzial steigern. |

    1. Den Heizkosten einheizen

    Kanzleien haben Möglichkeiten, ihren im Vergleich zu Privathaushalten höheren Energieverbrauch zu reduzieren. Zunächst lohnt sich ein genauerer Blick auf die Heizungsanlage. Diese lässt sich durch einen sog. hydraulischen Abgleich optimieren.

     

    Die seit dem 1.10.22 geltende Energiesparverordnung (iww.de/s7255) verpflichtet die Vermieter zu einer solchen Überprüfung. Allerdings haben diese hierfür je nach Art und Größe ihrer Gebäude bis September 2024 Zeit. Sprechen Sie deshalb ‒ ggf. gemeinsam mit weiteren Mietparteien ‒ Ihren Vermieter auf eine zeitnahe Heizungskontrolle an. Ob dies kurzfristig möglich ist, hängt natürlich auch von dem derzeit stark ausgelasteten Heizungstechniker-Gewerbe ab.

    2. Beim Kommen und Gehen Wärmeverlust vermeiden

    Wo Publikumsverkehr ist, sind Temperaturen schwer konstant zu halten. Das ständige Auf-und-Zu der Kanzleitür sorgt für kontinuierlichen Wärmeverlust. Dies gilt auch für andere Büroräume, wenn fortlaufend Küche, Besprechungs- oder Konferenzzimmer betreten oder verlassen werden.

     

     

    Befinden sich Ihre gemieteten Büroräume in einem älteren Gebäude und sind schlecht isoliert, sollten Sie den Vermieter ins Boot holen. Liegt Ihr Büro im Erdgeschoss, kann es sich lohnen, die Kellerdecke zu dämmen. Ist eine Eingangstür deutlich in die Jahre gekommen oder lässt sich nur aufwendig in Eigenregie nachträglich dämmen, können Sie den Austausch gegen eine neue, besonders effizient gebaute Tür anregen.

    3. Optimieren Sie Ihre Büroeinrichtung

    Sorgen Sie dafür, dass alle Heizkörper in der Kanzlei frei stehen und nicht mit Sitz- oder anderen Möbeln zugestellt oder von Vorhängen verdeckt sind. Entlüften Sie die Heizkörper ‒ diese Arbeit ist in wenigen Minuten erledigt und macht die Wärmegehilfen sparsamer. Programmierbare Thermostate unterstützen dabei, die Temperatur nach Büroschluss zu reduzieren.

     

    In manchen Büros bleiben Heizkörper oft über Jahre unbeachtet, ungereinigt und sind stark mit Staub, Milben-, Fett- und Nikotinablagerungen verschmutzt. Praktisch, desinfizierend und chemikalienfrei ist hier eine Reinigung mit Trockendampf. Der Schmutz wird durch den Dampf gebunden und fällt unten aus dem Heizkörper. Dies lässt sich selbst mit Handgeräten, größeren ausgeliehenen Dampfreinigern oder durch entsprechende Dienstleister (Reinigungsunternehmen, Haushaltsservice) erledigen. Alternativ können Sie für wenige Euro Heizkörperbürsten anschaffen, mit denen Sie den innenliegenden Schmutz feucht beseitigen können.

     

    Das Ergebnis spüren Sie schnell: Der Energieverbrauch sinkt, die Räume werden schneller warm und tragen zudem zur Gesundheit von Mitarbeitern und Mandanten bei, da der Schmutz nicht mehr in die Raumluft abgegeben wird. Sind zudem Allergiker im Büro beschäftigt, sollte diese jährliche Reinigung obligatorisch sein. Im Internet finden Sie praktische Erklärvideos, wie Sie Heizkörper gut vorbereitet säubern (Beispiel: https://bit.ly/3T0MCu3). Fachunternehmen finden Sie mit einer einfachen Internetsuche.

     

    PRAXISTIPP | Stellen Sie in einzelnen Räumen Thermo-/Hygrometer auf. Diese kleinen, günstigen digitalen Geräte messen Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Sie können bei hoher Luftfeuchte (über 60/65 Prozent) gezielt stoßlüften. Kontrollieren Sie bei einer „Energieinspektion“ aller Büroräume, ob Möbel (v. a. Aktenschränke) zu nah an der Wand stehen. Rücken Sie diese ab (Abstand 5 cm). So wird die Luftzirkulation gefördert und Sie vermeiden, dass sich Schimmel bildet.

     

    Beachten Sie | Manche Mandanten lüften eigenständig im Wartezimmer und vergessen dabei die Heizung. Weisen Sie entweder durch einen Aushang darauf hin, dass vor dem Lüften bitte die Heizung abgedreht wird oder dass das Personal lüftet. Ggf. können Sie die Fenster im Wartezimmer auch mit abschließbaren Griffen ausstatten, sodass Besucher nicht selbst Fenster „auf Kipp“ stellen oder dauerlüften. Regelmäßige Lüftungsintervalle in Zeitabständen sind seit Corona ohnehin Teil routiniert gehandhabter Hygienekonzepte.

    4. So optimieren Sie Ihren Gerätepark

    Wie alt sind Ihre PCs, Laptops, Monitore und andere Geräte (z. B. Kühlschrank) im Büro? Führen Sie eine Übersicht und tauschen Sie ältere Modelle aus. Statten Sie Funkmäuse und -tastaturen mit Akkus aus, statt normale Batterien zu verwenden. Auch Ihr Internet-Router kann zum Sparfuchs werden, wenn er vernünftig konfiguriert ist und nicht im WLAN-Dauerbetrieb läuft (iww.de/s7197).

     

     

    Häufig wird argumentiert, dass Laptops weniger Strom als klassische Desktop-PCs verbrauchen. Allerdings fragen viele Büros auch nicht gezielt nach PCs mit geringem Verbrauch. Kanzleiteams können mit klassischer Bürosoftware arbeiten und auf Hochleistungschips/-grafikkarten verzichten.

     

    PRAXISTIPP | Lassen Sie sich im Handel einen PC mit energieeffizienten Bauteilen (Netzteil) zusammenstellen. Das kostet oft nicht viel mehr Geld, dafür arbeitet Ihr Gerät über Jahre als wahrer Energieasket. Alternativ können Sie auch fragen, ob es sich lohnt, einen vorhandenen PC umzurüsten.

     

    Jedes neu angeschaffte Elektrogerät sollten Sie mit seinem kWh-Verbrauch in eine Liste eintragen. So haben Sie schnell den gesamten Stromverbrauch Ihres Geräteparks dokumentiert (nutzen Sie dazu die Arbeitshilfe „Übersicht: Elektrogeräte der Kanzlei“ unter iww. de/ak, Abruf-Nr. 48751039). Trainieren Sie bei jeder Anschaffung den Blick auf Verbräuche und Langlebigkeit, anstatt primär nach Design und Leistung zu filtern. Überprüfen Sie, welche Geräte abgeschaltet werden können, wenn sie nicht verwendet werden (z. B. Webcam, Monitore, Papierschredder). Unnötige Standby-Betriebe können Sie über Steckdosen (-leisten) mit Schalter ganz vermeiden. Bildschirmschoner verbrauchen zusätzlich Strom, aber sparen nicht. Bewegungsmelder können das Licht in Räumen regeln, die nicht dauernd genutzt werden (z. B. Kopierraum, Toilette). Energiesparende LED-Leuchtmittel sollten überall Lampen-Standard sein.

     

    Übrigens: Fordern Sie vorausschauend schon jetzt von Ihrem Stromversorger eine (Vorab-)Jahresrechnung an. So haben Sie den aktuellen Verbrauch zur Hand und können mit eventuell schon bekannten Preiserhöhungen die Kosten für das Jahr 2023 hochrechnen. Beobachten Sie den Energiemarkt mit aktuellen (Öko-)Tarifen und Angeboten und besuchen Sie Vergleichsportale (iww.de/s7246).

     

    Weiterführende Hinweise

    • Arbeitshilfe „Übersicht: Elektrogeräte der Kanzlei“ (iww.de/ak, Abruf-Nr. 48751039)
    • Arbeitshilfe „Kanzleielektronik: So rechnen Sie Ihren Stromverbrauch aus“ (iww.de/ak, Abruf-Nr. 48744077)
    • Servicekultur ‒ mit diesen Angeboten begeistern Sie Ihre Mandanten, AK 22, 157
    • Kostenloses Aufladen privater E-Fahrzeuge als Incentive für Mitarbeiter nutzen, AK 22, 35
    • Mit diesen 9 Wohlfühlfaktoren steigern Sie den Erfolg Ihrer Kanzlei, AK 21, 27
    • Angenehmes Raumklima in der Kanzlei schaffen, AK 19, 162
    Quelle: Ausgabe 12 / 2022 | Seite 210 | ID 48725987