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  • · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeit

    Kanzleielektronik: So rechnen Sie Ihren Stromverbrauch aus

    von Christian Noe B. A., Göttingen

    | Mit der AK-Arbeitshilfe „Übersicht: Elektrogeräte der Kanzlei“ erfassen Sie alle elektronischen Geräte, die in Ihrer Kanzlei im Einsatz sind (unter iww.de/ak , Abruf-Nr. 48751039 ). Sie können auf diese Weise überblicken, wann ein Gerät erworben wurde und wie viel Strom es braucht. Mithilfe der folgenden Formeln können Sie die Verbräuche in konkreten jährlichen Eurobeträgen ausrechnen. Gleichzeitig ermitteln Sie, wie viel Geld Sie sparen, wenn Sie ein altes gegen ein neues Gerät austauschen würden. |

    1. Ein Gerät im Dauerbetrieb

    Sie haben ein Gerät, das rund um die Uhr in Betrieb ist (z. B. Kühlschrank). Hier müssen Sie den Jahresverbrauch meistens nicht ausrechnen, da er in der Gebrauchsanweisung bzw. Produktbeschreibung angegeben ist. Wenn Sie diese Unterlagen nicht mehr zur Hand haben, können Sie sich an den Hersteller wenden und ihm Modellname und Seriennummer nennen. Er wird Ihnen dann Auskunft über den kWh-Verbrauch Ihres Geräts geben können. Bei Kühlschränken finden Sie die Kennzeichen häufig innen im Kühlfach auf kleinen Aufklebern, auf denen mitunter auch ein Barcode gedruckt ist. Fotografieren Sie diesen einfach ab und hängen ihn an Ihre E-Mail an den Hersteller.

     

    • Beispiel 1: Jahresverbrauch für Gerät im 24-Stunden-Betrieb

    Der Strom für Ihren aktuellen Kühlschrank in der Kanzlei kostet jährlich:

     

     

    Ein neuer Kühlschrank verbraucht nur 160 kWh-Stunden. Hier errechnen Sie die Ersparnis mit derselben Formel wie vorher und ziehen direkt die Stromkosten des aktuellen Geräts ab, also: 160 kWh x 0,52 EUR/kWh = 83,20 EUR ./. 145,60 EUR = 62,40 EUR (= Ersparnis).