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  • · Nachricht · Kanzleiorganisation

    Verfahren wegen gewerbsmäßiger Untreue in einer Anwaltskanzlei

    | Eine böse Überraschung erlebte eine Rechtsanwältin in Hannover. Ihre Rechtsanwaltsfachangestellte hatte Gelder vom Geschäftskonto veruntreut. Nun wird der Fall strafrechtlich aufgearbeitet. |

     

    Das Amtsgericht ‒ Strafrichterin ‒ Hannover verhandelt am 28.11.18 um 10:00 in Saal 2241 ein Verfahren wegen gewerbsmäßiger Untreue in einer Anwaltskanzlei (252 Ds 154/18). Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 9.6.16 bis zum 21.11.16 Gelder, über die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei verfügen durfte, veruntreut zu haben. Die Angeklagte war als Rechtsanwaltsfachangestellte in einer Rechtsanwaltskanzlei in Hannover beschäftigt. Dort war sie insbesondere mit der Finanzbuchhaltung und der Betreuung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Kanzlei betraut. In diesem Zusammenhang war ihr von der Rechtsanwältin Dr. S. die Vollmacht erteilt worden. Zudem hatte sie zu diesem Zweck Zugriff auf die Konten sowie die Zugangsdaten für das Online-Banking erhalten. Die Angeklagte soll dann in acht Fällen Überweisungen in Höhe von insgesamt ca. 6.000 EUR von dem Geschäfts- bzw. Fremdgeldkonto auf ihr Privatkonto veranlasst haben. Die Angeklagte hat den von ihr vereinnahmten Geldbetrag inzwischen vollständig zurückgezahlt.

     

    PRAXISTIPP | Auch wenn solche Fälle glücklicherweise nur selten vorkommengilt auch hier: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

     

     

     

    Quelle: ID 45598809