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  • · Nachricht · Kanzleiorganisation

    So wichtig sind Fristenmappen mit Unterfächern

    | Dass Sie den Umgang mit Fristen genau festlegen und Ihr Personal anweisen müssen, ist bekannt. Sonst lehnt das Gericht wegen Anwaltsverschulden eine Wiedereinsetzung ab. Das kann auch bei Postmappen ohne Innenfächer passieren. Denn dann besteht die Gefahr, dass Dokumente falsch zugeordnet werden (BGH 18.3.25, VIa ZR 803/22, Abruf-Nr. 247266 ). |

     

    So geschah es im vorliegenden Fall: Der Anwalt las alle beA-Posteingänge allein, druckte sie selbst aus und legte sie in eine spezielle Posteingangsmappe, die seine geschulte Mitarbeiterin erhielt. Diese notierte die Fristen im Kalender, sortierte die Schriftstücke in die Handakte und leitet sie ggf. an die Partei weiter. Ein doppelseitiger Beschluss „rutschte“ hinter ein 22-seitiges Urteil einer anderen Sache und landete mit diesem in der falschen Akte.

     

    Der Anwalt darf nach dem BGH das eEB erst abgeben, wenn die Frist in der Akte und im Fristenkalender notiert ist. Auf einen Vermerk der Mitarbeiter, die Frist stehe im Kalender, darf er sich dann verlassen (AK 25, 76). Handelt der Anwalt anders, muss er zumindest anordnen, dass das Zustelldatum aus dem eEB dann noch in der in Papier-Handakte sowie die Frist im Fristenkalender notiert wird. Hier fehlte der Angestellten der Einblick in das beA bzw. die Anzahl der am besagten Tag eingegangenen Fristsachen. Außerdem: Da die Kanzlei nur eine einzige Fristenmappe (ohne Unterfächer) verwendet, hat sie eine „sich realisierende Gefahr geschaffen“, dass sich Dokumente aus unterschiedlichen Mandaten vermischen.

     

    PRAXISTIPP | Achten Sie auf Vorlage- und Sortiersysteme, die Verwechslungen vermeiden und eine sinnvolle Unterteilung von Schriftstücken ermöglichen.

     

    (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

    Weiterführender Hinweis

    • Auch digitaler Fristenkalender muss sorgfältig geführt werden, AK 25, 59
    Quelle: ID 50412540