Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Papier ist geduldig ‒ „Schonfrist“ für die E-Akte in der Justiz

    | Zum 1.1.26 sollte die elektronische Akte (E-Akte) flächendeckend das Papierzeitalter in der Justiz beenden. Die Digitalisierung läuft schleppend. Die Frist wurde daher noch einmal verlängert. Gerichte und Behörden können im Einzelfall bis zum 1.1.27 ihre Akten weiter auf Papier führen. |

     

    Eigentlich sollte die E-Akte ab dem 1.1.26 bundesweit starten (iww.de/s14423). Wenige Monate vor dem Stichtag zeigt sich, dass der Übergang nicht reibungslos funktionieren wird. Dabei läuft die Pilotphase für die E-Akte bereits seit rund zehn Jahren. Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (iww.de/s14424) enthält eine sogenannte „Opt-out-Regelung“. Demnach gilt:

    • Bund und Länder können bei Bedarf im Verordnungswege ausnahmsweise nach dem 1.1.26 gestatten, dass Akten auf Papier angelegt bzw. weitergeführt werden (Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Familien- und FamFG-Sachen und im Arbeits- und Sozialrecht).
    • Für die Staatsanwaltschaft wird auf Gesetzesebene geregelt, dass Ermittlungsakten auf Papier angelegt werden können, wenn die Polizei umfangreiche Daten nicht oder nur umständlich elektronisch übermitteln kann.

     

    Die Opt-out-Regelung ist bis zum 1.1.27 befristet. Es bleibt abzuwarten, wie umfangreich sie beansprucht wird. Die E-Akte wird in den Ländern individuell vorangetrieben. Je weiter sie bereits etabliert ist, desto höher ist die Chance, dass der zeitliche Puffer nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wird.

    (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

    Weiterführende Hinweise

    • Warum die E-Akte unternehmerisch sinnvoll ist, ID 50436627
    • Keine Angst vor dem Weg zur papierlosen Kanzlei, AK 25, 120
    • Nur bei führender Papier-Akte ist die bei Gericht ausgedruckte Word-Datei (noch) zulässig, AK 23, 145
    Quelle: Ausgabe 11 / 2025 | Seite 181 | ID 50550320