01.03.2006 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen in einem inländischen Haushalt kann sich die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigen. Voraussetzung ist, dass die begünstigte Dienstleistung gewöhnlich durch Mitglieder des Privathaushalts - in der Regel ohne Fachkenntnisse - erledigt wird, in regelmäßigen kürzeren Abständen anfällt und nur Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten beinhaltet.
01.03.2006 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Nach der Finanzverwaltungspraxis sind die Aufwendungen für den Internet-Auftritt einer Apotheke steuerlich wie folgt zu beurteilen: Eine Domain- oder Internet-Adresse ist sozusagen das Eingangstor des Apothekers für ...
01.03.2006 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Ist die verspätete Zahlung von Steuerschulden durch das von dem Steuerpflichtigen mit der Überweisung beauftragte Kreditinstitut verschuldet, kommt kein Erlass von Säumniszuschlägen in Betracht. Der Steuerpflichtige ...
01.03.2006 · Fachbeitrag ·
Immobilien
Die für Januar geplante Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht wurde verschoben. Ein Termin für das In-Kraft-Treten der neuen Energiesparverordnung (EnEV) steht noch nicht fest. Sobald die EnEV gilt, müssen Immobilien-Eigentümer bei Bau, Verkauf oder Vermietung dem Käufer/Mieter einen Energieausweis vorlegen. Darin sind Kennwerte wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch enthalten.
01.03.2006 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Trotz der Liberalisierung apotheken- und arzneimittelrechtlicher Bestimmungen bleibt die Versteigerung von verschreibungs- oder apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Internet im Interesse des Schutzes des ...
01.03.2006 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vom 9. Januar 2006 (BGBl 2006, S. 18) ermöglicht die Nutzung und Verarbeitung elektronischer Verschreibungen im Apothekenbetrieb.
01.03.2006 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Zum 1. Januar 2006 ist ein neuer Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter in Kraft getreten. Zu demselben Zeitpunkt haben die Arbeitgeberverbände und die Apothekengewerkschaft ADEXA eine Änderung des Bundesrahmentarifvertrages (BRTV) beschlossen, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39,5 auf 40 Stunden pro Woche angehoben worden ist. Hier die Einzelheiten: