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  • 01.03.2006 | Einkommensteuer

    Säumniszuschläge: Kein Erlass bei Bankverschulden

    Ist die verspätete Zahlung von Steuerschulden durch das von dem Steuerpflichtigen mit der Überweisung beauftragte Kreditinstitut verschuldet, kommt kein Erlass von Säumniszuschlägen in Betracht. Der Steuerpflichtige hat in einem solchen Fall nur einen zivilrechtlichen Anspruch gegen seine Bank. Denn es erscheint nicht gerechtfertigt, zu Lasten der Allgemeinheit einen Erlass der Säumniszuschläge zu gewähren, der sich letztlich nur zu Gunsten des Kreditinstituts auswirken würde. Damit fällt es steuerrechtlich allein in den Risikobereich des Steuerpflichtigen, wenn das von ihm beauftragte Kreditinstitut den erteilten Auftrag nicht fristgemäß ausführt (FG München, Urteil vom 19.10.2005, Az: 4 K 3404/03, Abruf-Nr. 060409).  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 2 | ID 84985