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  • 01.03.2006 | Immobilien

    Einführung des Energieausweises verschoben

    Die für Januar geplante Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht wurde verschoben. Ein Termin für das In-Kraft-Treten der neuen Energiesparverordnung (EnEV) steht noch nicht fest. Sobald die EnEV gilt, müssen Immobilien-Eigentümer bei Bau, Verkauf oder Vermietung dem Käufer/Mieter einen Energieausweis vorlegen. Darin sind Kennwerte wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch enthalten.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 2 | ID 84984