07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Das Ruhen der Approbation kann unter anderem dann angeordnet werden, wenn der Apotheker zur Ausübung des Berufs nicht mehr geeignet ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Bundesapothekerordnung [BApO]). In diesem Zusammenhang ist jedoch erforderlich, dass die gesundheitliche Nichteignung zweifelsfrei feststeht. Trotz dieser im Grundsatz begrüßenswerten Auslegung unterlag der antragstellende Apotheker im vorliegenden Fall im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, weil die vorzunehmende Interessenabwägung zu seinen Lasten ...
07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Ein Apotheker, der kontinuierlich über mehrere Jahre hinweg verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept verkauft hat, ist unzuverlässig im Sinne des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApoG). Die zuständige ...
07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Apothekenführung
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft - und auch die Kundschaft. Als Kundenbindungselement eignen sich sogenannte Give-aways und verschiedene Bonusprogramme. Denn bei der Aussicht auf kleine Geschenke kommen Kunden ...
07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Apothekenführung
„Statistik ist die Steigerung der Lüge“ - „Glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast“. Dies sind zwei bekannte, provokative Aussagen, die ein Körnchen Wahrheit in sich bergen. Immer wieder kommt es vor, dass man statistischen Irrtümern auf den Leim geht und die Daten nicht so sieht, wie sie sind, sondern so, wie man sie sehen will. Der folgende Beitrag möchte den Blick für einige (apothekenspezifische) Statistik-Fallen und Kuriositäten schärfen.
07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Steuerkalender
Steuerzahler müssen ihre Steuern nicht unbedingt zahlen, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin). Vielmehr können gesetzlich gewährte Zahlungsschonfristen genutzt werden. Fallen die Termine auf einen Samstag, ...
07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Vermietung
Aufwendungen für ein Schadstoffgutachten, mit dem vom Mieter verursachte Kontaminierungen des Grundstücks festgestellt werden sollen, können als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abziehbar sein.
07.01.2008 · Fachbeitrag ·
Schuldzinsen
Um den Schuldzinsenabzug bei gemischt privat und betrieblich genutzten und teilweise fremdfinanzierten Gebäuden zu optimieren, müssen die Gebäudeteile getrennt finanziert werden. Eine Aufteilung sollte aber auch erfolgen, wenn zu Beginn das ganze Gebäude zur Einkünfteerzielung verwendet wird und die Schuldzinsen somit voll abziehbar sind. Dient später ein Teil nicht mehr der Einkünfteerzielung - zum Beispiel wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken -, kann eine unterlassene Aufteilung und Zuordnung nicht ...