03.03.2010 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
2010 hat für viele Bürger/innen wieder einmal gesetzliche Änderungen bei Steuern und Sozialversicherung gebracht. Erhebliche steuerliche Auswirkungen für Apotheker/innen hat das Bürgerentlastungsgesetz Krankenkasse, nach dem erstmals ab diesem Jahr die Beiträge für eine Basiskranken- und Basispflegeversicherung steuermindernd abgesetzt werden können. Der „Apotheker Berater“ erläutert die Absetzbarkeit von Basis- und Wahlleistungen.
03.03.2010 · Fachbeitrag ·
Apothekenmanagement
Nicht selten werden Apotheken mit einer Rechnungskürzung seitens der Krankasse konfrontiert. Doch wie kann es hierzu kommen? Welche Möglichkeiten haben Apotheker/innen, um auf eine sachlich-rechnerische Beanstandung ...
03.03.2010 · Fachbeitrag ·
Preismanagement
In Deutschland ist die Preisbildung von verschreibungspflichtigen und verordneten (OTC-)Arzneimitteln, die in Apotheken abgegeben werden, über die Arzneimittelpreisverordnung (AMPV) geregelt. Nur die Preise für nicht ...
03.03.2010 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Nach dem Finanzgericht (FG) Niedersachsen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen seit 2005 grundsätzlich in elektronischer Form zu übermitteln sind.
03.03.2010 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Wird ein Gebäude teils steuerfrei und teils steuerpflichtig vermietet, muss für den Vorsteuerabzug ein direkter Zusammenhang zwischen den Eingangsumsätzen und den zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungen bestehen.
03.03.2010 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Für das Jahr 2009 sind die Steuererklärungen bis zum 31. Mai 2010 abzugeben. Nur bei der Abgabe durch steuerberatende Berufe gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2010 oder in begründeten Einzelfällen ...
03.03.2010 · Fachbeitrag ·
Vermietung und Verpachtung
Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Die Aufwendungen können nicht sofort in voller Höhe, sondern nur über die Gebäudeabschreibung als Werbungskosten angesetzt werden.