25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Einer Apothekerin bleibt weiterhin untersagt, Absprachen mit Ärzten oder anderen Personen, die sich mit der Behandlung von Krankheiten befassen, zu treffen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten oder die Zuweisung von Verschreibungen zum Gegenstand haben. Den Antrag auf Zulassung der Berufung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen (Beschluss vom 14.2.2013, Az. 13 A 2521/11, Abruf-Nr. 131098 ).
25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Bereits in den vergangenen zwei Jahren wurden mehrfach Änderungen der Packungsgrößenverordnung (PackungsgrößenV) beschlossen. Nunmehr ist eine weitere Stufe umgesetzt worden: Seit dem 1. Juli 2013 wird die ...
25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Bei einer Mietimmobilie sind Aufwendungen für den Austausch eines undichten Flachdachs gegen ein Satteldach keine Erhaltungsaufwendungen, sondern nachträgliche Herstellungskosten. Auf die tatsächliche (Nicht-)Nutzung ...
25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Eine erstmalige Berufsausbildung setzt keine bestimmte Ausbildungsdauer voraus. Damit hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Abzug von Ausbildungskosten als Werbungskosten erleichtert (Urteil vom 28.2.2013, Az. VI R 6/12, Abruf-Nr. 131892 ).
25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Ledige Azubis, die jetzt eine Ausbildung beginnen, müssen dem Arbeitgeber nicht zwingend eine Ersatzbescheinigung mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen vorlegen. Um für den Azubi einen ELStAM-Abruf zu starten, genügt ...
25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Wer seine Arbeitszeit zum Rauchen unterbricht, steht während dieser Zeit nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgericht Berlin, Urteil vom 23.1.2013, Az. S 68 U 577/12, Abruf-Nr. 131354 ).
25.09.2013 · Fachbeitrag ·
ABC der Betriebswirtschaft
Die Personalkosten verschlingen im Schnitt 10 bis 12 Prozent vom Nettoumsatz und 40 bis 45 Prozent vom Rohertrag mit großen, individuellen Abweichungen. In speziellen Situationen können nur 30 Prozent des Rohertrags auf das Personal entfallen, in anderen Fällen 50 Prozent und mehr. Da jedoch der Kunde die Ursache des Aufwands ist, bietet es sich an, die Kosten, und hier vorrangig die dominierenden Personalkosten, derart ursachengerecht zu betrachten und umzurechnen. Die Kennzahl heißt demzufolge ...