Sommer, Sonne, Strand und Meer – die Urlaubszeit steht vor der Tür. Die Ferienzeit treibt viele Urlauber, aber auch Daheimgebliebene in die Apotheken. Sonnenschutz, Mückensalben, Reiseimpfungen, Blasenpflaster und viele andere Produkte wandern jetzt vermehrt über die HV-Tische. Mit auf den Sommer abgestimmten Aktionen können Apotheker ihren Kunden die verschiedenen Produkte zur warmen Jahreszeit anbieten und dabei mit fachlicher Kompetenz überzeugen. Tipps lesen Sie unter www.apotheker-career.de .
Die Einführung der Rabattverträge und die zunehmende Retaxationstendenz der Krankenkassen lösen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln in der Apotheke nach wie vor häufig Unsicherheit aus. Insbesondere wenn das ...
Auch die AATB (= Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen) hat sich – wie die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) – daran versucht, rechtskonforme und ...
Gibt ein Apotheker an einen Versicherten ohne erkennbaren Grund und trotz eines geltenden Rabattvertrags nicht das Rabattarzneimittel, sondern ein teureres Präparat ab, so hat er keinen Anspruch auf die Vergütung durch die Krankenkasse. Diese Retaxation auf Null ist zur Durchführung der Rabattverträge rechtmäßig. Zu diesem überraschenden Ergebnis ist jetzt das Bundessozialgericht gekommen. Die Einzelheiten zu diesem Urteil lesen Sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 8/2013.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat – mit Auswirkungen für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle im Bundesgebiet – über die Reichweite der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur Behandlung ...
Schuldzinsen können als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn das Gebäude veräußert wird, der Erlös aber nicht ausreicht, um die bei der ...
Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 16.1.2013, Az. VI R 46/12, Abruf-Nr. 131375 ).