Haben Sie während der Weihnachtstage ausgepowert das Jahr im Geiste Revue passieren lassen? Kommt Ihnen – nicht zum ersten Mal – der Gedanke „So kann es nicht weitergehen“? Darum ziehen Sie mit guten Vorsätzen für dieses Jahr die Notbremse, machen Sie sich Ihre beruflichen und privaten Stressfaktoren bewusst und beugen Sie Stresssituationen von vornherein vor. Eine Checkliste dazu hält für Sie der „Wirtschaftsbrief Apotheken“ Nr. 1/2014 bereit (kostenlos anzufordern per E-Mail an ah@iww.de).
Ein Leser hat die folgende Frage gestellt: „Ich habe davon gehört, dass in bestimmten Regionen Altenheime nicht nur von einer Apotheke versorgt werden dürfen, sondern auf mehrere Apotheken aufgeteilt werden müssen, ...
Das gesamte Redaktionsteam von „Apotheke heute“ wünscht Ihnen frohe Weihnachtsfeiertage und einen guten Start in das neue Jahr 2014, alles Gute und beste Gesundheit! Ihre Franziska David (Chefredakteurin)
Der Apothekeninhaber verstößt gegen das Gesetz, wenn er sich von Ärzten Rezepte per Telefax zuleiten lässt, die verordneten Medikamente sodann verpackt und durch Boten an die Adressen der Patienten ausliefert. Er könne daher wegen des unerlaubten Betreibens von Rezeptsammelstellen in Arztpraxen von einem Mitbewerber auf Unterlassung dieses Vorgehens in Anspruch genommen werden. Was dieses OLG-Urteil in Konsequenz für den Vergütungsanspruch des Apothekers bedeuten kann, erfahren Sie in „CT-Retax-Kompass“ ...
Bei der Übertragung einer Apotheke oder Filiale kommt es auf die rechtlich möglichen Wege, die berufsrechtlichen Grenzen sowie eine steuerlich optimale Gestaltung an. „Apotheker Career“ erläutert in der aktuellen ...
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens mit der Frage zu befassen, inwieweit ein Produkt innerhalb der Union gleichzeitig als Arzneimittel und als Medizinprodukt in ...
Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlichen Schonfrist zahlen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2014 im Blick haben, haben wir diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich zusammengefasst. Den aktuellen Steuerkalender können Sie auf ah.iww.de unter „Downloads/Arbeitshilfen/Steuern“ abrufen.