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  • 20.05.2014 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Durch Krankenhaus gelieferte Zytostatika für ambulante Heilbehandlungen sind nicht steuerfrei

    | Die Lieferung von Zytostatika durch Krankenhäuser im Rahmen ambulant erbrachter Heilbehandlungen ist grundsätzlich nicht steuerfrei. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) auf die Vorlagefrage des Bundesfinanzhofs (BFH) jetzt (EuGH, Urteil vom 13.3.2014, Az. C-366/12, Abruf-Nr. 140927 ). |