06.07.2016 · Nachricht · Pharmazeutische Tätigkeiten
Die Bundesapothekerkammer hat ein aktualisiertes Berufsbild für Apothekerinnen und Apotheker verabschiedet. „Apotheker sind berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Dieser Auftrag richtet sich an jeden Apotheker, der eine Tätigkeit ausübt, bei der pharmazeutische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten benötigt werden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. „Wir haben mit dem Berufsbild alle wesentlichen Tätigkeitsfelder systematisch erfasst ...
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04.07.2016 · Fachbeitrag ·
Apothekenmarketing
Apotheken investieren im Schnitt deutlich weniger in Marketingmaßnahmen als andere Branchen. Ein Großteil des Werbebudgets fließt in Print-Medien. Doch die Anzahl der Internetnutzer wächst weiter – inzwischen ...
30.06.2016 · Nachricht · Arbeitsrecht
Umkleidezeiten gehören laut Rechtsprechung zur Arbeitszeit, wenn das Tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist und sie erst im Betrieb angelegt werden darf. Neu entschieden hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen, dass ...
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29.06.2016 · Nachricht · Arzneimittel richtig anwenden
Nicht nur aufgrund von Schluckbeschwerden haben viele ältere Menschen, Kinder und andere Patienten Schwierigkeiten bei der Arzneimitteleinnahme. In der Praxis haben sich die folgenden allgemeinen Empfehlungen bewährt.
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24.06.2016 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung
Überweisungen von Pauschalbeiträgen für Minijobber auf das Konto der SEB AG in Essen sind nur noch bis zum 30. Juni 2016 möglich. Ab 1. Juli 2016 gelten dann die folgenden Kontoverbindungen.
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23.06.2016 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Kosten für die Vermittlung einer Haushaltshilfe durch eine Agentur sind keine begünstigten Aufwendungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis bzw. eine haushaltsnahe Dienstleistung (Finanzgericht Köln, ...
23.06.2016 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Mit einem einvernehmlichen Beschluss hat die Schiedsstelle nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V neue Regeln für Korrekturverfahren („Retaxationen“) bei Arzneimittelverordnungen für Krankenkassen und Apotheker festgelegt. Grundsätzlich sollen Retaxationen demnach unterbleiben, wenn es sich um unbedeutende formale Fehler handelt, die die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit nicht wesentlich beeinflussen.