23.03.2016 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Teilwertabschreibung: Keine Wertminderung bei VW-Autos
Die vermeintliche Wertminderung eines Autos durch erhöhte Abgaswerte wie im Fall von Volkswagen kann nach Aussage der Bundesregierung nicht bei einer Einkunftsart als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
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