Hat ein Arbeitnehmer nicht rechtzeitig Urlaub genommen, geht der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Übertragungszeitraums unter. Ein Ersatzanspruch entsteht nur beim Verzug des Arbeitgebers. Erforderlich ist dazu ein vorhergehendes Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers. Denn grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, von sich aus Urlaub zu erteilen. Europarechtliche Vorgaben stehen dem nicht entgegen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2016, Az. 9 Sa 31/16, Abruf-Nr. 188649 ).
Die Mehrheit der selbstständigen Apotheker in Deutschland schaut trotz Nachwuchsmangel und Bürokratieverdruss verhalten positiv in die Zukunft. 71,9 Prozent erwarten für die nächsten zwei bis drei Jahre eine ...
Bei der Abrechnung eines Kompressionsstrumpfrezepts sind Vorschriften zu beachten, die zum Teil je nach Kostenträger unterschiedlich ausfallen. Sie können teure Retaxationen in diesem Arbeitsgebiet vermeiden, wenn Sie ...
Jede KV hat mit den Krankenkassen in ihrer Region eine ordnungsgemäße vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Bundesebene die „Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie)“ verabschiedet worden. Da diese für die scherzhaft als „Außendienstmitarbeiter der Apotheken“ bezeichneten Ärzte ...
Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) zahlen unterschiedlich, je nachdem ob ein Arzneimittel an einen fremden Dritten oder an einen Angehörigen des Apothekers abgegeben worden ist. Zu Recht?
Die korrekte Lagerung von Arzneimitteln ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Produkte wirken. Wie diese Aufbewahrung konkret auszusehen hat, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Vielmehr muss hier ...
Es ist grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig, wenn ein Unternehmen damit wirbt, die von Konkurrenten ausgegebenen Rabatt-Coupons auch selbst einzulösen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 23.06.2016, Az. I ZR 137/15, noch nicht veröffentlicht).