22.10.2019 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Der Apotheker ist durch § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V grundsätzlich zur Abgabe von preisgünstigen Arzneimitteln verpflichtet. Der neue Rahmenvertrag gibt hier eine klare Rangfolge vor, nach der die Arzneimittel abzugeben sind. Zunächst muss vorrangig immer ein Rabattarzneimittel abgegeben werden, sofern der Arzt das Aut-idem-Feld nicht angekreuzt hat. Ist das nicht möglich, weil es keine Rabattarzneimittel gibt oder diese aktuell nicht auf dem Markt verfügbar sind, ist das Preisgefüge auf dem generischen ...
21.10.2019 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung, Teil 1
Spätestens seit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen haben sich die Anforderungen und Kontrollmöglichkeiten seitens der Finanzverwaltung drastisch verschärft: die tägliche ...
18.10.2019 · Nachricht · Arzneimittelsicherheit
Sofern eine Abgabe von Teilmengen verordnet ist, muss die Packung beim ersten Öffnen ausgebucht werden.
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17.10.2019 · Nachricht · Telematikinfrastruktur (TI)
Die gematik empfiehlt Apothekern, die gemäß gesetzlicher Vorgaben bis zum 30.09.2020 an die TI angebunden sein müssen, mit dem IT-Techniker den Anschluss an die TI vorab gemeinsam zu planen. Damit am Installationstag alles Notwendige vorliegt und der Apothekenbetrieb so wenig wie möglich eingeschränkt wird, unterstützt die gematik mit einer neu veröffentlichten Checkliste bei der Vorbereitung und erklärt die wichtigsten TI-Produkte, die der Apotheker für den Anschluss seiner Apotheke benötigt.
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16.10.2019 · Fachbeitrag ·
Marktentwicklung
Die jährliche Berichtssaison über den Arzneimittelmarkt des Vorjahrs schließt traditionell mit dem Arzneiverordnungs-Report im Herbst ab. Etwas früher analysiert der Arzneimittelreport der BARMER Krankenkasse den ...
11.10.2019 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Seit dem 01.06.2016 müssen Retaxationen unterbleiben, wenn es sich um unbedeutende formale Fehler handelt, die die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit nicht wesentlich beeinflussen. Dies stand zuvor in § ...
30.09.2019 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Bisher musste ein Wechsel innerhalb der unterschiedlichen Verabreichungsmöglichkeiten von Cannabis (z. B. in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten oder Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dronabinol oder mit dem Wirkstoff Nabilon) vom Patienten bei seiner Krankenkasse beantragt werden. Diesem Antrag war eine Stellungnahme des verordnenden Arztes beizufügen.
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